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Abgasskandal: Neubeginn der Gewährleistungsfrist bei Mangelbehebungsversuch durch Software-Update

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturNatascha Brandstätterecolex 2024/421ecolex 2024, 756 - 757 Heft 9 v. 13.9.2024

1. Macht ein Verkäufer oder Werkunternehmer eine Verbesserungszusage oder nimmt er die Verbesserung (erfolgreich oder auch erfolglos) tatsächlich vor, so anerkennt er dadurch idR konkludent iSd § 863 ABGB jenen Mangel, der mit der Verbesserung - nach dem Eindruck eines redlichen Käufers oder Werkbestellers - beseitigt werden soll, und damit seine diesbezügliche Gewährleistungspflicht. Ein erfolgloser Verbesserungsversuch führt dazu, dass die Gewährleistungsfrist bzgl des damit konkreten anerkannten Mangels neu zu laufen beginnt.

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