Die EU-Digitalstrategie kennt das Recht auf Datenportabilität in unterschiedlicher Ausprägung. Diese Rechte ermöglichen es Anspruchsberechtigten, Daten von verschiedenen Anspruchsverpflichteten zu beziehen und weiterzuverwenden. Der Beitrag untersucht die Synergien und Widersprüche dieser Regelungen am Beispiel von DSGVO, DMA und DA und zeigt Unterschiede in Bezug auf Anspruchsberechtigte und -verpflichtete sowie den jeweiligen Umfang und diskutiert die spezifischen Anforderungen und Einschränkungen.