Im Verfahren gem § 6 iVm § 11 NÖ GVG 2007 hat die Bezirksbauernkammer zwar eine fachlich begründete Stellungnahme abzugeben, ihr kommt jedoch keine Parteistellung zu.
Ro 2022/11/0003
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Im Verfahren gem § 6 iVm § 11 NÖ GVG 2007 hat die Bezirksbauernkammer zwar eine fachlich begründete Stellungnahme abzugeben, ihr kommt jedoch keine Parteistellung zu.
Ro 2022/11/0003
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