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Klagszustellung durch Aufnahme in die Ediktsdatei an ausländische Gesellschaft mit Zweigniederlassung im Inland

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/383ecolex 2024, 679 - 680 Heft 8 v. 7.8.2024

Die in § 92 Abs 1 ZPO vorgesehene Zustellung der Klage durch Aufnahme einer Mitteilung in die Ediktsdatei an einen ausl Rechtsträger, der seine Geschäftstätigkeit in Österreich durch eine Zweigniederlassung entfaltet, setzt jedenfalls voraus, dass die Zustellung weder an der im FB eingetragenen (inl) Geschäftsanschrift der Zweigniederlassung noch an der aus dem FB ersichtlichen (ausl) Anschrift des Rechtsträgers bewirkt werden konnte.

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