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Vergabeverfahren oder nicht? Klarstellungen des OGH zum (weiten) Anwendungsbereich von § 168b StGB

WirtschaftsstrafrechtBeitragAufsatzLisa Rebisantecolex 2024/360ecolex 2024, 640 - 642 Heft 7 v. 18.7.2024

In 11 Os 112/23i hat der OGH erstmals klargestellt, was unter einem Vergabeverfahren iSd § 168b Abs 1 StGB zu verstehen ist, und geht dabei von einer Anwendbarkeit der Strafnorm auch für Vergabeverfahren aus, die nicht den Bestimmungen des BVergG 2018 unterliegen.

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