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Anspruch eines Opfers einer Straftat an verfallenen Vermögenswerten

WirtschaftsstrafrechtRechtsprechungJudikaturOliver M. Loksaecolex 2024/361ecolex 2024, 643 Heft 7 v. 18.7.2024

Ein Anspruch eines Opfers an für verfallen erklärten und vereinnahmten Vermögenswerten nach § 373b StPO besteht auch, wenn sich der Verurteilte in vollstreckbarer Form zum Ersatz der Folgen jener Straftat verpflichtet hat, deretwegen auf Verfall erkannt wurde.

1 Ob 101/23v

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