1. Im Fall des Erwerbs eines mit einer iSd Art 5 VO (EG) 715/2007 unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugs liegt das - den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechend einen Schaden iSd § 1293 ABGB bildende - geringere rechtliche Interesse eines Käufers in der (objektiv) eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit.