Können auch freie Dienstnehmer Leistungen zur Beschäftigungsförderung wie Weiterbildungsgeld oder Bildungsteilzeit erhalten bzw in diese einbezogen werden, wenn der Empfänger der Leistung - wie bei Altersteilzeit oder Kurzarbeit - der Arbeitgeber ist? Die Antwort hängt von den konkreten Anspruchsvoraussetzungen ab und fällt daher differenziert aus.
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