Der Antrag, es werde festgestellt, dass auf die Arbeitsverhältnisse der von der klagenden Partei vertretenen AN die Bestimmungen des § 7a Abs 4 und § 50 Abs 10 und 11 ORF-G idF BGBl I 2023/112 nicht anzuwenden sind, wird abgewiesen.
9 Ob A 94/23y
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