Ein Widerspruch hat jedenfalls Angaben darüber zu enthalten, auf welche ältere Marke(n) sich der ASt stützt, in welchem Umfang des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses die angegriffene Marke aufgehoben werden soll und auf welchen der beiden in Frage kommenden Widerspruchsgründe er sich stützt.
33 R 120/23v