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Klage gegen Verbraucher am Gerichtsstand der Streitgenossenschaft?

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/283ecolex 2024, 506 - 507 Heft 6 v. 25.6.2024

1. Der letzte Halbsatz des § 93 Abs 1 JN schließt den Wahlgerichtsstand der Streitgenossenschaft am allgemeinen Gerichtsstand eines anderen Streitgenossen aus, wenn das Gericht auch durch Vereinbarung der Parteien nicht zuständig gemacht werden kann.

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