vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Rechtsfolge bei Wirtschaftsdelikten: Disqualifikation als Geschäftsführer und Vorstandsmitglied

WirtschaftsstrafrechtBeitragAufsatzThomas Voppichlerecolex 2024/259ecolex 2024, 462 - 465 Heft 5 v. 14.5.2024

Strafgerichtliche Verurteilungen wegen bestimmter Wirtschaftsdelikte können nach dem GesDigG 2023 seit 1. 1. 2024 zur Rechtsfolge (§ 44 Abs 2 StGB) der führen. Die Verurteilung zu einer (unabhängig, ob bedingt oder unbedingt ausgesprochenen) sechs Monate übersteigenden Freiheitsstrafe wegen eines "wirtschaftsnahen Delikts" führt zum dreijährigen Ausschluss des Verurteilten als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Details zur Einführung der Disqualifikation als Rechtsfolge von Strafverurteilungen für Wirtschaftsdelikte.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!