1. Die Beurteilung der Wirkung einer Reklame auf die breite Masse ist eine Rechtsfrage, wenn zu ihrer Beurteilung die Erfahrungen des täglichen Lebens ausreichen; sie ist aber immer dann eine Tatfrage, wenn dies nicht der Fall ist. Es ist dabei nicht einmal zwingend erforderlich, dass der Richter selbst den Verkehrskreisen angehört. Die Beurteilung von Werbeanzeigen von hochpreisigen Wein- und Trinkgläsern gehört zu den Erfahrungen des täglichen Lebens und ist daher eine Rechtsfrage.