1. Auch wenn nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 71a Abs 3 IO (nur) der ASt den Kostenvorschuss als Masseforderung geltend machen kann, wird dieses Recht jedem Dritten - mit Ausnahme des Schuldners - eingeräumt.
1. Auch wenn nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 71a Abs 3 IO (nur) der ASt den Kostenvorschuss als Masseforderung geltend machen kann, wird dieses Recht jedem Dritten - mit Ausnahme des Schuldners - eingeräumt.