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Kündigungsschutz durch BV? Zur Auslegung des § 97 Abs 1 Z 22 ArbVG

ArbeitsrechtKurzbeitragAufsatzErnst Eypeltauerecolex 2024/197ecolex 2024, 342 - 344 Heft 4 v. 10.4.2024

Der OGH hat in seiner Entscheidung vom 18. 10. 2023, 9 Ob A 65/23h, wie schon in einer früheren Entscheidung (FN ) vermieden, zur Frage Stellung zu nehmen, ob § 97 Abs 1 Z 22 ArbVG ermöglicht, in einer BV Kündigungsgründe festzulegen. Die Auslegung der BV kann nicht geteilt werden. Die Entscheidung bietet Anlass, sich nicht nur mit der richtigen Auslegung, sondern auch mit der Grundsatzfrage des zulässigen Regelungsinhalts von BV gem § 97 Abs 1 Z 22 ArbVG auseinanderzusetzen.

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