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Wiederherstellungs- und Unterlassungsanspruch bei rechtswidrig vorgenommenen Änderungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/173ecolex 2024, 311 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Jeder Mit- und Wohnungseigentümer hat das Recht, die Beseitigung von rechtswidrig vorgenommenen Veränderungen, die Wiederherstellung des früheren Zustands und die künftige Unterlassung derartiger Eingriffe von jedem anderen Miteigentümer zu verlangen.

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