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Zum Umfang der Erhaltungspflicht des Vermieters

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2024/172ecolex 2024, 311 Heft 4 v. 10.4.2024

1. Gem § 3 Abs 2 Z 2 MRG trifft den Vermieter die Verpflichtung, Erhaltungsarbeiten auch im Mietgegenstand selbst vorzunehmen, wenn vom Mietgegenstand eine erhebliche Gesundheitsgefährdung ausgeht. Ob eine erhebliche Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.

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