vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vorlagepflicht von Urkunden durch Dritte im Beweissicherungsverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/137ecolex 2024, 243 Heft 3 v. 6.3.2024

1. Nach dem Wortlaut des § 388 Abs 1 ZPO hat die Beweisaufnahme im Verf über die Beweissicherung nur nach den Bestimmungen über Zeugen-, Sachverständigen- und Augenscheinsbeweis zu erfolgen. Während eine Analogie für die Parteienvernehmung in der Lit befürwortet wird, ist die Möglichkeit einer analogen Anwendung auch des Urkundenbeweises im Beweissicherungsverf umstritten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!