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Zur Zulässigkeit der Klageänderung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2024/136ecolex 2024, 242 Heft 3 v. 6.3.2024

1. Nach stRsp ist eine Klageänderung tunlichst zuzulassen. Sie ist insb zu bewilligen, wenn sie den Parteien einen zweiten Prozess erspart, um das zw ihnen streitige Rechtsverhältnis zu klären, ohne den ersten unbillig zu erschweren oder zu verzögern.

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