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Zur Bestellung eines Vertreters für eine gelöschte GmbH

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2023/362ecolex 2023, 581 - 582 Heft 7 v. 12.7.2023

§ 5 AußStrG bietet keine Grundlage dafür, dass das Verfahrensgericht für eine im Firmenbuch gelöschte Gesellschaft, die aufgrund bestehenden Aktivvermögens rechts- und parteifähig ist und zu deren Gunsten - aufgrund eines Prätendentenstreits - eine Hinterlegung nach § 1425 ABGB erfolgen soll, selbst einen Verfahrenskurator bestellt. Vielmehr hat das Gericht gem § 5 Abs 2 Z 2 lit d AußStrG dadurch für die Vertretung durch einen gesetzlichen Vertreter zu sorgen, dass es dem Erleger aufträgt, die Bestellung eines Nachtragsliquidators beim Firmenbuch zu beantragen.

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