1. Eine "Bearbeitung" iSd § 5 UrhG ist die Umgestaltung äußerer Merkmale bei gleichzeitiger Identität des Werks, also eine nicht rein mechanische, sondern aus eigener schöpferischer Gestaltungskraft entwickelte Änderung der äußeren Form unter Beibehaltung des Kerns des Werks, nicht aber eine geringfügige Änderung oder Umgestaltung des Originals.