1. Klauseln, die im Verbandsprozess beanstandet werden, sind im "kundenfeindlichsten" Sinn auszulegen, weshalb der Ausschluss des kostenlosen Rücktrittsrechts aufgrund von "coronabedingten Reisebeschränkungen" kein kostenloses Rücktrittsrecht bei coronabedingten Reisebeschränkungen offenlässt.