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Zur Überwälzbarkeit der Kosten mikrobiologischer Untersuchungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/236ecolex 2023, 383 Heft 5 v. 10.5.2023

Die Kosten für eine mikrobiologische Untersuchung von Kaltwasser im Rahmen einer Prophylaxe gegen Legionellen sind als Erhaltungsaufwand zu werten, der im Anwendungsbereich der §§ 21 ff MRG vom Vermieter zu tragen ist. Eine Überwälzung nach § 21 Abs 1 Z 1 MRG (Überprüfung Wasserleitungen), nach § 21 Abs 1 Z 2 MRG (Schädlingsbekämpfung), nach §§ 22, 23 MRG (Verwaltungs- oder Hausbetreuungskosten) oder nach § 24 (Wartung einer Gemeinschaftsanlage) ist nicht möglich.

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