Das Recht zum Schutz von Designs in der EU ist seit den letzten 20 Jahren weitgehend unverändert. Die EU-Kommission hat nun Vorschläge für eine Modernisierung der GemeinschaftsgeschmacksmusterV und der GeschmacksmusterRL vorgelegt. Durch die Reform soll dieses Rechtsgebiet fit für die Digitalisierung gemacht und an das EU-Markenrecht angeglichen werden.
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