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Dreijährige Verjährungsfrist des Bereicherungsanspruchs bei Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr aus kostenloser Zurverfügungstellung einer Wohnung an GmbH-Gesellschafter

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturDavid Prasser, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2023/136ecolex 2023, 221 - 222 Heft 3 v. 14.3.2023

1. Der in § 83 GmbHG geregelte Rückforderungsanspruch von Gesellschaften bei Verstößen gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr konkurriert nach stRsp mit Ansprüchen aufgrund verbotswidriger Leistungen nach dem allgemeinen Bereicherungsrecht. Die gem § 83 Abs 5 GmbHG fünfjährige Verjährungsfrist bei Nichtkenntnis des Leistungsempfängers über die Widerrechtlichkeit schlägt auf die allgemeinen bereicherungsrechtlichen Bestimmungen nicht durch.

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