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Zum Erfordernis des "Ausrichtens" gem Art 17 EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2023/131ecolex 2023, 213 Heft 3 v. 14.3.2023

Der Begriff des "Ausrichtens" iSd Art 17 Abs 1 lit c 2. Alternative EuGVVO erfasst alle auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichteten absatzfördernden Handlungen; für die zu fordernde Zielgerichtetheit der Tätigkeit des Unternehmens reicht ein bloßes "doing business" aber nicht aus. Der Gewerbetreibende muss vor dem möglichen Vertragsschluss seinen Willen zum Ausdruck gebracht haben, Geschäftsbeziehungen zu Verbrauchern eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten, darunter des Wohnsitzmitgliedstaats des Verbrauchers, herzustellen.

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