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Zu Zinsminderungsansprüchen wegen Umsatzeinbußen in Folge der COVID-19-Pandemie

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/119ecolex 2023, 205 Heft 3 v. 14.3.2023

1. Umsatzeinbußen können ein Indiz dafür sein, dass eine (teilweise) Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts vorliegt. Im Anwendungsbereich von § 1105 ABGB müssen die Umsatzeinbußen unmittelbare Folge der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des konkreten Geschäftslokals sein, damit ein Anspruch auf Zinsminderung bestehen kann.

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