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Zu eigenmächtigen Widmungsänderungen bei unspezifizierten Geschäftsraumwidmungen

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2023/118ecolex 2023, 204 Heft 3 v. 14.3.2023

1. Die Widmung eines Wohnungseigentumsobjekts unterliegt keinen Formvorgaben. Eine konkludente Widmung ist möglich. Lang geübte Nutzungen oder der Baukonsens bei einvernehmlich vorgenommenen Um- und Ausbauten können einen entsprechenden objektiven Erklärungswert haben, aus dem sich eine konkludente Widmung ableiten lässt.

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