Das sog MedienfreiheitsG wird derzeit vom EU-Gesetzgeber beraten. Es soll die Pluralität der Medien besser absichern und Mediendienste erleichtern. Teil dessen sind neue Vorgaben für die Beurteilung von Fusionen. Der vorliegende Beitrag erörtert den Vorschlag im Hinblick auf das österr Medienzusammenschlussrecht.
Schlagwörter:

