Die Verpflichtung des Vermieters zur sicheren Veranlagung der Kaution nach § 16b Abs 1 MRG kann nur mit dem Schutz des Mieters erklärt werden.
5 Ob 113/23p
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Die Verpflichtung des Vermieters zur sicheren Veranlagung der Kaution nach § 16b Abs 1 MRG kann nur mit dem Schutz des Mieters erklärt werden.
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