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Unterlassungsanspruch gegen Onlinedienste

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturMatthias Klonnerecolex 2023/644ecolex 2023, 1036 - 1037 Heft 12 v. 12.12.2023

1. Vom herrschenden Herkunftslandprinzip gem § 20 ECG sind gerichtliche und behördliche Anordnungen, etwa zur Sperrung oder Entfernung von Inhalten, nach § 22 iVm § 19 ECG wirksam ausgenommen. Die laut SV getätigten Ehrenbeleidigungen erfüllen die Voraussetzungen des Unterlassungsanspruchs und damit des § 22 ECG. Nach § 48 Abs 2 IPRG ist das Recht jenes Staates anzuwenden, in dem die getätigten Aussagen ihre Wirkung entfalten (im ggst Fall Österreich).

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