Ob die Einführung und der Betrieb von Hinweisgebersystemen der Zustimmung des Betriebsrats im Rahmen seiner betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungsbefugnisse bedürfen, wird im Schrifttum unterschiedlich bewertet und ist in der betrieblichen Praxis strittig. Der folgende Beitrag zeigt, inwieweit das HSchG, welches in bestimmten Bereichen verpflichtende Hinweisgebersysteme vorsieht, hilft, diese offene Rechtsfrage zu lösen.