Ob Verwirkung vorliegt, hängt nicht davon ab, ob das jüngere Zeichen für gleichartige Waren/Dienstleistungen benutzt wird, sondern ob die konkrete Benutzungsart der älteren Marke der Waren-/Dienstleistungskategorie der jüngeren Marke, für die sie angemeldet und benutzt wird, unterstellt werden kann.
4 Ob 118/21p