Bei ungerechtfertigtem Austritt ist eine Urlaubsersatzleistung für den über den vierwöchigen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsteil unionsrechtlich nicht geboten.
8 Ob A 37/22g
Schlagwörter:
Bei ungerechtfertigtem Austritt ist eine Urlaubsersatzleistung für den über den vierwöchigen Mindesturlaub hinausgehenden Urlaubsteil unionsrechtlich nicht geboten.
8 Ob A 37/22g
Schlagwörter: