Eine unternehmerisch tätige GmbH, die weder durch ein eigenes Gesetz noch aufgrund eines eigenen Gesetzes gegründet wurde, noch einer bereits für die Firmenbucheintragung vorausgesetzten öffentlich-rechtlichen Konzessionspflicht unterliegt, fällt nicht unter den Begriff der erlaubten Körperschaft iSd § 1472 ABGB.
8 Ob 81/21a