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Nachrangiger Gl muss MeistbotsverteilungsB anfechten, um vom Wegfall eines vorrangigen Gl zu profitieren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2022/483ecolex 2022, 710 Heft 9 v. 12.9.2022

Der Erfolg des von einem Gläubiger im Meistbotsverteilungsverfahren erhobenen Rek kommt nur dem anfechtenden Gläubiger zugute, nicht aber auch anderen Gläubigern, die die Anfechtung unterlassen haben. Die Zuweisung eines Betrags aus dem Meistbot durch das RekG an einen Gläubiger, der gegen die Nichtberücksichtigung seiner angemeldeten Forderung im erstgerichtlichen Beschluss keinen Rek erhob, verletzt die insofern eingetretene Rechtskraft des erstgerichtlichen Beschlusses.

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