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Kauf einer vermieteten Liegenschaft: Anspruch des Käufers auf Mietzinse

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturLjubica Mrvosevicecolex 2022/470ecolex 2022, 698 Heft 9 v. 12.9.2022

1. Nach § 1050 ABGB gebühren dem Besitzer die Nutzungen der Sache nur bis zum vereinbarten Übergabezeitpunkt. Ab diesem Zeitpunkt stehen sie - unabhängig von der tatsächlichen Übergabe bzw dem Eigentumsübergang - dem Übernehmer zu. Unter Nutzungen sind alle Vorteile zu verstehen, die mit der Sache verbunden sind; dazu zählen auch Mieteinnahmen.

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