Der VwGH legte dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vor, (1) ob ein Entgelt wie das österr ORF-Programmentgelt unter Berücksichtigung der Beitrittsbedingungen zur EU als Entgelt iSd Art 2 MwStSyt-RL anzusehen ist. Für den Fall, dass diese Frage bejaht wird, möchte das Gericht zudem wissen, (2) ob das genannte ORF-Programmentgelt auch insoweit als Entgelt anzusehen ist, als Personen zu dessen Entrichtung verpflichtet sind, die zwar ein Rundfunkempfangsgerät in einem Gebäude betreiben, das vom ORF mit seinen Programmen terrestrisch versorgt wird, diese Programme des ORF aber mangels eines erforderlichen Empfangsmoduls nicht empfangen können.