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Gewerberechtsfähigkeit eines Ausländers

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/340ecolex 2022, 490 Heft 6 v. 10.6.2022

1. Abgesehen von Fällen, in denen sich die Berechtigung unmittelbar aus einem Staatsvertrag ergibt (§ 14 Abs 1 Satz 1 GewO 1994), sind nur jene ausländischen natürlichen Personen zur Ausübung eines Gewerbes berechtigt, die über einen aufenthaltsrechtlichen Status zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit verfügen. Der Entziehungstatbestand des § 88 Abs 1 GewO 1994 knüpft erkennbar an § 14 GewO 1994 an.

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