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Beschluss mit Zahlungsanordnung aufgrund eines Urteils aus einem Drittstaat "Entscheidung" iSd EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/314ecolex 2022, 450 - 451 Heft 6 v. 10.6.2022

Art 2 lit a und Art 39 EuGVVO sind dahin auszulegen, dass ein Beschluss mit einer Zahlungsanordnung, den ein Gericht eines Mitgliedstaats auf der Grundlage von in einem Drittstaat ergangenen rechtskräftigen Urteilen erlässt, eine E darstellt und in den anderen Mitgliedstaaten vollstreckbar ist, wenn er am Ende eines kontradiktorischen Verfahrens im Ursprungsmitgliedstaat erlassen und dort für vollstreckbar erklärt wurde, wobei dieser Charakter als E dem Vollstreckungsschuldner nicht das Recht nimmt, nach Art 46 EuGVVO die Versagung der Vollstreckung aus einem der in Art 45 EuGVVO genannten Gründe zu beantragen.

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