1. Der Prospektkontrollor haftet nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sondern nur für dessen unrichtige oder unvollständige Kontrolle, wobei seine Haftung stets auf grobes Verschulden beschränkt ist.
1. Der Prospektkontrollor haftet nicht für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospekts, sondern nur für dessen unrichtige oder unvollständige Kontrolle, wobei seine Haftung stets auf grobes Verschulden beschränkt ist.