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Zur amtswegigen Löschung nicht mehr aktueller Rechtstatsachen aus dem Firmenbuch

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturSebastian Aschl, Johannes Reich-Rohrwigecolex 2022/321ecolex 2022, 465 - 466 Heft 6 v. 10.6.2022

Ist eine konstitutive Eintragung einer Gesellschaftsvertragsänderung im Firmenbuch aufgrund späterer Änderungen nicht mehr aktuell wirksam und damit "obsolet", wird sie dadurch weder unzulässig noch unrichtig. Eine Löschung derartiger Rechtstatsachen ist von § 10 Abs 2 FBG, wonach das Firmenbuchgericht die amtswegige Löschung von Rechtstatsachen vornehmen darf, nicht gedeckt.

6 Ob 157/21p

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