vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Erfolgshaftung im VbVG bei Entscheidungsträgertaten?

Schwerpunkt Apropos Korruption ...BeitragAufsatzKlara Kiehl, Michael Lindtner, Katharina Mydzaecolex 2022/231ecolex 2022, 345 - 346 Heft 5 v. 9.5.2022

In § 3 VbVG sind die Voraussetzungen festgelegt, nach denen eine Straftat einem Verband zuzurechnen ist, wobei dies nach wie vor Gegenstand von Kontroversen ist. Der nachstehende Beitrag untersucht, wann Verbände für Taten ihrer Entscheidungsträger haften.

Schlagwörter:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!