1. Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass dieser Unterlassungsausspruch durch einstweilige Verfügung sicherbar ist.
1. Einer drohenden Verletzung eines Syndikatsvertrags kann mit vorbeugender Unterlassungsklage begegnet werden. Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass dieser Unterlassungsausspruch durch einstweilige Verfügung sicherbar ist.