1. Der Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung umfasst die gebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Feststellung und Abwehr einer von einem Dritten behaupteten Schadenersatzpflicht. Das gilt aber nur für jene Ansprüche, die grds von der Deckungspflicht des V nach der Risikoumschreibung umfasst sind.