1. Verweisen die AGB eines in Österreich tätigen Luftverkehrsunternehmens auf die englisch-sprachigen Beförderungsbedingungen von Partnerunternehmen ("Code Share"-Partnern) und müssen Verbraucher erst mehrere AGB verschiedener Fluglinien in unterschiedlichen Sprachen miteinander in Zusammenhang bringen, so widersprechen die betreffenden Klauseln dem Transparenzgebot iSd § 6 Abs 3 KSchG. Es ist ferner missverständlich, wenn auf die AGB der Partnerunternehmen auch hinsichtlich "Ausgleichsleistungen" verwiesen wird, obwohl sich solche Ansprüche nicht aus Vertragsbedingungen, sondern aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben (vgl Fluggastrechte-VO [EG] 261/2004).