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Wohnsitz des geschädigten Anlegers als Schadensort bei Hinzutreten "spezifischer Gegebenheiten"

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturGabriel Wunderlichecolex 2022/197ecolex 2022, 291 Heft 4 v. 8.4.2022

1. Gerichte des Wohnsitzes des Anlegers sind als Gerichte des Orts, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, dann für die E zuständig, wenn bestimmte zusätzliche Voraussetzungen vorliegen. Diese lassen sich dahin zusammenfassen, dass sich die in besonderer anlage- und schadenstypischer Weise mit dem Geschäftsvorgang oder Schadensfall verknüpften schädigenden Vermögensdispositionen im Zuständigkeitsbereich inländischer Gerichte ereigneten und sonstige spezifische Gegebenheiten der Situation vorliegen, die nicht zum (Wohn-)Sitz des Bekl, sondern in den Zuständigkeitsbereich inländischer Gerichte weisen.

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