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Zum "Depurierungsauftrag" bei Zivilteilung einer Liegenschaft

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturRamon Spiegelecolex 2022/638ecolex 2022, 979 Heft 12 v. 13.12.2022

1. Seit der EO-Novelle 2000 gelten für das Exekutionsverfahren auf Zivilteilung einer Liegenschaft im Wesentlichen die Regeln über die Zwangsversteigerung mit den sich aus §§ 352 bis 352c EO ergebenden Abweichungen. Gem § 352 iVm § 237 Abs 1 EO erwirbt der Ersteher originär durch (hoheitlichen) Zuschlag Eigentum.

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