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Zur teilweisen Unbenützbarkeit des Bestandobjekts und zur Betriebspflicht bei Bestandverhältnissen iZm der COVID-19-Pandemie

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturAndreas Herrmannecolex 2022/524ecolex 2022, 794 - 795 Heft 10 v. 12.10.2022

1. Die behördlichen Maßnahmen infolge der COVID-19-Pandemie begründen einen außerordentlichen Zufall iSd §§ 1104 f ABGB. Die in §§ 1104, 1105 und 1107 ABGB angesprochene Unbrauchbarkeit entspricht der (teilweisen) Unbrauchbarkeit iSd § 1096 ABGB.

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