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Keine Interessenabwägung bei frei zugänglichen Umweltinformationen

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2022/560ecolex 2022, 838 Heft 10 v. 12.10.2022

Fallen die beantragten Umweltinformationen unter § 4 Abs 2 Wr UIG, sind sie jedenfalls frei zugänglich. Für eine Interessenabwägung gem § 6 Abs 2 und 4 Wr UIG bleibt dann kein Raum.

Ro 2021/05/0014

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